Menke Gerüstbau Göttingen · Holzminden
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Menke Gerüstbau MENKE GERÜSTBAU
Digitale Barrierefreiheit

Zugänglich.
Bedienbar. Verständlich.

Informationen zur digitalen Barrierefreiheit der Website von Menke Gerüstbau und zu den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, soweit diese auf unser digitales Angebot Anwendung finden.

Anbieter Menke Gerüstbau GmbH Göttingen

Willi-Eichler-Straße 26
37079 Göttingen
Stand: 02.09.2026

01 · Grundsatz

Barrierefreiheit ist Teil der technischen Qualität.

Die Menke Gerüstbau GmbH Göttingen ist bemüht, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen zugänglich, auffindbar und bedienbar sind.

Soweit über diese Website Dienstleistungen angeboten werden, die in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fallen, berücksichtigen wir die dafür geltenden Anforderungen des BFSG und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Unser Anspruch

Wahrnehmbare Inhalte, nachvollziehbare Navigation, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste, verständliche Formulare und eine robuste technische Struktur für assistive Technologien.

02 · Beschreibung der Dienstleistung

Was über diese Website angeboten wird.

Die Website informiert über die Gerüstbauleistungen der Menke Gerüstbau GmbH Göttingen, über das Unternehmen, Standorte, Kontaktmöglichkeiten und weitere betriebliche Angebote. Besucherinnen und Besucher können Kontakt aufnehmen und Anfragen zu Bauvorhaben übermitteln.

Soweit über einen eingebundenen Online-Shop oder andere digitale Funktionen Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern angebahnt oder abgeschlossen werden, handelt es sich um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für diese Funktionen gelten die einschlägigen Anforderungen des BFSG und der BFSGV.

03 · Rechtliche Anforderungen

Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Für Dienstleistungen, die dem BFSG unterfallen, verlangt die BFSGV unter anderem, dass Webseiten und zugehörige Online-Anwendungen konsistent und angemessen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen darüber hinaus insbesondere relevante Informationen zur Barrierefreiheit sowie gegebenenfalls Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen barrierefrei ausgestaltet sein.

Bei der technischen Umsetzung orientieren wir uns an den einschlägigen Anforderungen und etablierten Kriterien für digitale Barrierefreiheit, insbesondere an den Grundprinzipien der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), soweit sie für den jeweiligen Dienst einschlägig sind.

04 · Stand der Barrierefreiheit

Keine pauschale Vollkonformität ohne Prüfung.

Aktueller Status

Die Website wird mit dem Ziel entwickelt und gepflegt, die einschlägigen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit zu erfüllen. Eine abschließende externe Konformitätsprüfung des vollständigen Webauftritts liegt derzeit nicht vor. Deshalb erklären wir nicht pauschal, dass sämtliche Inhalte und Funktionen vollständig barrierefrei sind.

Technische oder redaktionelle Barrieren können insbesondere bei älteren Inhalten, nachträglich eingebundenen Dokumenten, Medien oder Funktionen externer Anbieter auftreten. Solche Barrieren sollen nach Bekanntwerden bewertet und – soweit technisch und wirtschaftlich möglich – behoben werden.

05 · Technische Umsetzung

Was wir bei der Website berücksichtigen.

Bei Gestaltung, Entwicklung und Pflege des Webauftritts werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • semantisch nachvollziehbare Überschriften- und Inhaltsstruktur,
  • Bedienbarkeit zentraler Funktionen mit Tastatur,
  • sichtbare Fokuszustände bei interaktiven Elementen,
  • ausreichende Farbkontraste für Texte und Bedienelemente,
  • Alternativtexte für informative Bilder und Grafiken,
  • verständlich beschriftete Formulare und Eingabefelder,
  • ausreichend große Bedien- und Touchflächen,
  • responsive Darstellung bei Vergrößerung und auf mobilen Geräten,
  • Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“,
  • Vermeidung rein dekorativer Accessibility-Overlay-Lösungen als Ersatz für saubere technische Umsetzung.
06 · Barrieren melden

Wenn Ihnen etwas auffällt, sprechen Sie uns an.

Wenn Sie auf dieser Website auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer für Sie nicht zugänglichen Form benötigen, können Sie uns kontaktieren. Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, auf welcher Seite und bei welcher Funktion die Schwierigkeit auftritt.

UnternehmenMenke Gerüstbau GmbH Göttingen
AnschriftWilli-Eichler-Straße 26
37079 Göttingen
07 · Marktüberwachung

Zuständige Stelle nach dem BFSG.

Für die bundesweite Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde eine gemeinsame Stelle der Länder eingerichtet. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort über ihre Rechte informieren und Barrieren melden, soweit diese in den Anwendungsbereich des BFSG fallen.

BehördeMarktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – AöR (MLBF)
AnschriftCarl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Nicht jede Unternehmenswebsite fällt allein wegen ihrer Existenz vollständig unter das BFSG. Relevant sind insbesondere die vom Gesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Online-Shops.
08 · Stand

Erstellung und Aktualisierung.

Diese Informationen zur Barrierefreiheit wurden am 02. September 2026 erstellt. Sie werden angepasst, wenn sich der Funktionsumfang der Website, die rechtlichen Anforderungen oder der tatsächliche Stand der Barrierefreiheit ändern.

Stand: 02. September 2026